Der aktuelle GAV der MEM-Industrie
Der aktuelle GAV der MEM-Industrie trat am 1. Juli 2023 in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2028. Er bietet folgende Errungenschaften:
Zusätzliche Förderung und Sicherstellen der Arbeitsmarktfähigkeit der Mitarbeitenden durch strukturelle Projekte (Bsp. MEM-Passerelle 4.0)
- Flexible Arbeitszeit (200 Std. Übertrag, Art. 57 GAV)
- Verzicht auf Arbeitszeiterfassung für bestimmte Mitarbeitendengruppe
- Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben durch moderne Arbeitsbedingungen
- Regionale, unterschiedliche und jährlich kontrollierte Mindestlöhne für Ungelernte
- Jährlich indexierte Mindestlöhne