Wir verbringen einen grossen Teil unseres Lebens bei der Arbeit - viele als Angestellte eines Unternehmens. Dabei ist es wichtig, dass das Verhältnis zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden klar geregelt ist. Beide Seiten haben Rechte und Pflichten.
Grundlegende Bestimmungen sind in Gesetzen festgehalten. Zusätzlich regeln individuelle Arbeitsverträge und Gesamtarbeitsverträge die Arbeitsverhältnisse.
Der Arbeitsvertrag
Bevor Sie eine neue Stelle antreten können, müssen Sie einen Arbeitsvertrag haben. Normalerweise sind in einem Arbeitsvertrag der Aufgabenbereich und der Lohn festgelegt.
Im individuellen Arbeitsvertrag sind meist folgende Punkte geregelt:
- Vertragsparteien (Firma, Arbeitnehmende)
- Datum des Stellenantritts
- Funktion / Aufgabenbereich
- Lohn
- Probezeit und Kündigungsfristen
Welche Angaben sollten zusätzlich noch geregelt sein?
- Ferien
- Mitwirkung im Betrieb
- Weiterbildungsmöglichkeiten
Vieles was nicht im individuellen Arbeitsvertrag festgelegt ist, wird in den gesamtarbeitsvertraglichen und gesetzlichen Grundlagen geregelt. Deshalb verweist der Arbeitsvertrag auf Bestimmungen, die für alle Arbeitnehmenden gleichermassen gelten. Dazu gehören:
- Firmenreglemente
- GAV
- ArG
- OR
- Mitwirkungsgesetz