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Sozialpartner der MEM-Industrie Der GAV

Der Gesamtarbeitsvertrag

Der GAV als wichtiger Teil des Arbeitsvertrages

Zwischen den Arbeitgebern der MEM-Industrie und den Mitarbeitenden gilt der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) in der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie.

Für die Mitarbeitenden der ASM Mitgliedfirmen ist der GAV ein wichtiger Teil des Arbeitsvertrages. Mit dem GAV ergeben sich weit bessere Arbeitsbedingungen, als dies das Gesetz vorschreibt.

Der GAV gilt für 90'000 Beschäftigte und rund 530 Unternehmen der MEM-Industrie.

Fortschrittliche Bestimmungen

Der GAV in der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie setzt klare und sinnvolle Rahmenbedingungen und bietet:

  •     Zeitgemässe Anstellungs- und Arbeitsbedingungen
  •     Fortschrittliche Sozialleistungen
  •     Erweiterte Mitwirkungsrechte im Betrieb
  •     Basis für die Zusammenarbeit der Vertragsparteien
  •     Stabile Rahmenbedingungen für die Entwicklung der ganzen Branche

Periodische Verbesserungen

Das Umfeld der Wirtschaft ist in ständigem Wandel und stellt immer wieder neue Herausforderungen an die Maschinenindustrie und an die Arbeitsgestaltung.

Mit dem periodisch erneuerten GAV hat die MEM-Industrie eine gute Grundlage, um den kommenden Herausforderungen begegnen zu können. Der aktuelle GAV der MEM-Industrie trat am  1. Juli 2023 in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2028.

Die Sozialpartnerschaft ermöglicht eine stabile Zusammenarbeit und bildet einen wichtigen Erfolgsfaktor im globalen Wettbewerb.

«Der Zusammenschluss mit einer Partnerfirma wurde uns frühzeitig und klar mitgeteilt. Dies hat viel zur Motivation der Mitarbeitenden beigetragen.»

Letzte Aktualisierung: 31.03.2020