Welches sind die verschiedene Interessen und die gemeinsame Ziele?
Arbeitnehmende:
- Gute Anstellungsbedingungen
- Sicherheit des Arbeitsplatzes
- Anteil am wirtschaftlichen Erfolg
Unternehmen:
- Konkurrenzfähigkeit
- Niedrige Produktionskosten
- Hoher Ertrag
Wer vertritt meine Interessen im Betrieb?
Anliegen und Interessen der Mitarbeitenden werden durch eine Arbeitnehmervertretung wahrgenommen. Die Vertretung der Arbeitnehmenden wird von den Mitarbeitenden gewählt.
In grösseren Firmen können für die einzelnen Geschäftsbereiche eigene Arbeitnehmervertretungen gebildet werden.
Die Arbeitnehmervertretung vertritt die Interessen der Mitarbeitenden gegenüber der Geschäftsleitung und den Verbänden. Der GAV regelt den beratenden Beizug der Vertragsparteien.
Wie kann ich mitreden?
In jedem Unternehmen, das dem GAV untersteht, können Arbeitnehmervertretungen gebildet werden, deren Rechte im GAV festgehalten sind. Gemeinsam mit den Geschäftsleitungen suchen sie nach Lösungen für anstehende Probleme.
Wer beantwortet überbetriebliche Fragen?
Fragen und Probleme, die die ganze Branche betreffen, werden von den Verbänden behandelt (zum Beispiel Arbeitszeit, Ferien).
Die Vertragsparteien pflegen eine gute Zusammenarbeit und bilden für bestimmte Fragen gemeinsame Arbeitsgruppen (wie zum Beispiel für Weiterbildung, Gleichstellung, Arbeitssicherheit).
Aktuelle Probleme werden in täglichen Kontakten zwischen den Verbänden besprochen.
Welches sind die Vorteile des GAV?
mit GAV:
- Arbeitsfriede
- Gleichwertiger Lohn für gleichwertige Arbeit
- Partnerschaftlich ausgehandelte Arbeitsbedingungen
- Gleichstellung der Teilzeitangestellten mit den übrigen Mitarbeitenden
- Förderung der beruflichen Weiterentwicklung und des Wiedereinstiegs von Frauen
- Massnahmen zur Aus- und Weiterbildung
- Geregelte Mitwirkungsrechte im Betrieb
- Informationspflicht gegenüber Arbeitnehmervertretung betr. Arbeitsplätze, frühzeitige Information, Aushandlung eines Sozialplans, Vermittlung betriebswirtschaftlicher Grundlagen
- Verfahren für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten
- Verlässliche und stabile Partnerschaft zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebern
- Massnahmen zur Erhaltung neuer Arbeitsplätze, Entwicklung von Alternativen
- Grundlagen für die Beziehungen der Sozialpartner auf Betriebs- und Verbandsebene
- Klare und wirtschaftlich sinnvolle Rahmenbedingungen für alle Vertragsparteien
- Solides Fundament für die Entwicklung der Branche
ohne GAV:
- Arbeitskämpfe
- Feilschen um individuelle Vorteile
- Keine stabilen Rahmenbedingungen für die Wirtschaft
- Unsicheres sozialpolitisches Umfeld
- Minimaler sozialer Schutz
Wie lange ist der GAV gültig?
Der Gesamtarbeitsvertrag der Maschinen- Elektro- und Metallindustrie» (GAV) gilt für eine Periode von fünf Jahren. Der aktuelle GAV gilt vom 1. Juli 2023 bis am 30. Juni 2028.
Der GAV wird periodisch zwischen den Vertragsparteien neu ausgehandelt und dem veränderten Umfeld angepasst.
Wie werden die gemeinsamen Leistungen finanziert?
Allen Arbeitnehmenden wird pro Monat ein Solidaritätsbeitrag von Fr. 5.- abgezogen. Den Mitgliedern einer Vertragspartei wird dieser Betrag wieder zurückvergütet.
Aus den Solidaritätsbeitragsfonds-Geldern werden etwa Beiträge an die Schulung der Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter (AAA), an die Herausgabe des GAV und Unterlagen zur Information der Lernenden über den GAV vergütet.
Für wen gilt der GAV?
Der GAV der MEM-Industrie gilt für alle Voll- und Teilzeitbeschäftigten in Betrieben, die Mitglied des ASM Arbeitgeberverband der Schweizer Maschinenindustrie (Swissmem) sind.
Dem GAV unterstehen auch Arbeitnehmende, die nicht Mitglied einer Vertragspartei (Gewerkschaft, Kader- oder Angestelltenverband) sind.
Der GAV gilt nicht für Temporär-Angestellte, Aushilfen (bis 3 Monate) und Praktikantinnen und Praktikanten. Bei diesen Personen sollen die Bestimmungen des GAV aber sinngemäss angewendet werden.
Für Lernende gelten nur einzelne Bestimmungen des GAV, wobei die übrigen Bestimmungen sinngemäss angewendet werden sollen.
Wer setzt die Bestimmungen im GAV um?
Die Umsetzung des GAV in den Betrieben erfolgt durch die betrieblichen Sozialpartner: Geschäftsleitung und Vertretende der Arbeitnehmenden.
Wie ist das Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten?
Die Vertretung der Arbeitnehmenden und die Geschäftsleitung treffen sich regelmässig zu Besprechungen. Bei offenen Problemen wird dabei meistens eine Lösung gefunden. Manchmal können aber die Differenzen bestehen bleiben. Ein wichtiger Teil des GAV umfasst deshalb Regeln, nach welchen bei Meinungsverschiedenheiten vorzugehen ist. Dieses Modell zur Lösung von Konflikten ist in drei Stufen gegliedert:
- Verhandlungen im Betrieb
Die Vertretung der Arbeitnehmenden und die Geschäftsleitung besprechen regelmässig die aktuellen Probleme und Anliegen. Meistens wird bei solchen Besprechungen eine für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden. - Beizug der Verbände
Wenn sich die Vertretung der Arbeitnehmenden und die Geschäftsleitung nicht einigen, so können die Arbeitnehmerverbände und der ASM (Swissmem) als Vermittler beigezogen werden (so genannte Verbandsverhandlungen). - Schiedsgericht
Die letzte Stufe bildet das Schiedsgericht. Es besteht aus je einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der Arbeitnehmenden und der Arbeitgeber sowie einem gemeinsam gewählten Präsidenten. Das Schiedsgericht entscheidet den Fall endgültig.
Welches sind die involvierten Gesetze?
Arbeitnehmende und Arbeitgebende haben unterschiedliche Rechte und Pflichten. Diese müssen klar geregelt sein. Dazu dienen:
- Arbeitsgesetz (ArG)
- Firmenreglemente
- GAV
- OR
- Mitwirkungsgesetz
Welches sind die Grundlagen des Arbeitsrechts?
Privatrecht
- Obligationenrecht
- Wo kein Kläger, da kein Richter
Kollektives Arbeitsrecht
- Gesamtarbeitsvertrag GAV
- Durchsetzung von Verbandes wegen, resp. durch die Betroffenen
Öffentliches Recht
- Arbeitsgesetz ArG
- Durchsetzung von Amtes wegen.
Was ist im Obligationenrecht (OR) geregelt?
Im Obligationenrecht sind die allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen geregelt. Diese minimalen gesetzlichen Vorschriften gelten für alle Betriebe.
Was ist im Arbeitsgesetz (ArG) geregelt?
Das Arbeitsgesetz und die dazugehörenden Verordnungen regeln den Schutz der Arbeitnehmenden, zum Beispiel mit der Festlegung der Höchstarbeitszeiten.
Was ist im Mitwirkungsgesetz (MwG) geregelt?
Das Mitwirkungsgesetz enthält Bestimmungen zum Informations- und Konsultationsrecht der Arbeitnehmenden im Betrieb.
Was ist im GAV geregelt?
Der GAV regelt die allgemeinen Bestimmungen für die Branche.
Im GAV sind viele Bestimmungen vorteilhafter geregelt als die gesetzlichen Grundlagen. Falls der GAV für einen bestimmten Punkt keine Regelung vorsieht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen (ArG, OR, MwG).
Mitwirkung
Die Arbeitnehmervertretungen im Betrieb haben ausgebaute Mitwirkungsrechte, basierend auf den vier Stufen Information, Mitsprache, Mitentscheidung und Selbstverwaltung.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit ist als Jahresarbeitszeit von 2080 = 52 x 40 Stunden festgelegt. Mit dem Langzeitkonto können Überstunden zum Beispiel für einen Langzeiturlaub angespart werden. Alle Arbeitnehmenden haben Anspruch auf mindestens 5 Wochen Ferien sowie 9 bezahlte Feiertage.
Unfall, Krankheit = Materielle und soziale Sicherheit
Die Dauer der Lohnfortzahlung bei Unfall oder Krankheit hängt ab von der Dauer des Arbeitsverhältnisses, beträgt aber mindestens 1 Monat zu 100% bei Unfall und Krankheit.
Ferien
Grosszügige Ferienregelungen für alle Altersstufen: Lernende jeden Alters haben im 1. Lehrjahr 7 Wochen Ferien, im 2. Lehrjahr 6 Wochen und im 3. und 4. Lehrjahr 5 Wochen Ferien. Jugendliche bis zum zurückgelegten 17. Altersjahr profitieren von 7 Wochen Ferien, ab dem zurückgelegten 17. Altersjahr von 6 Wochen und ab dem zurückgelegten 18. Altersjahr von 5 Wochen Ferien.
Rekrutenschule
Ledige ohne Unterstützungspflicht erhalten gemäss GAV in der MEM-Industrie während der Rekrutenschule 65% ihres Lohns, Verheiratete und Ledige mit Unterstützungspflicht 80%. Auch die Entschädigung während der übrigen Militärdienstleistungen ist klar geregelt.
Vater-/Mutterschaft
Pionierhaftes Vertragswerk! Schon lange vor dem JA zu einer Mutterschaftsversicherung auf eidgenössischer Ebene wurde diese in der MEM-Industrie eingeführt. Arbeitnehmerinnen haben gemäss GAV Anspruch auf einen 16-wöchigen Mutterschaftsurlaub bei vollem Lohn. Der Mutterschaftsurlaub führt zu keiner Ferienkürzung.
Vätern wird ein bezahlter Vaterschaftsurlaub von 2 Wochen (= 10 Arbeitstagen) gewährt. Den Firmen wird überdies empfohlen, im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten auf Wunsch ab dem Zeitpunkt der Geburt, einen unbezahlten Vaterschaftsurlaub von maximal 4 Wochen zu gewähren.
Weiterbildung
Grosszügige Weiterbildung werden durch den GAV gefördert und unterstützt. Den Unternehmen wird empfohlen, dafür mindestens 3 Tage jährlich pro Vollzeitstelle zur Verfügung zu stellen.
Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit der Arbeitnehmenden und Arbeitgeber sowie ihrer Organisationen beruht auf Arbeitsfrieden, sowie auf Treu und Glauben. Zu aktuellen Themen werden gemeinsame Arbeitsgruppen gebildet. Bei Meinungsverschiedenheiten gibt es ein Verfahren zur Konfliktlösung.
Was ist im Betriebsregelement geregelt?
Viele Unternehmen haben eigene Betriebsreglemente, in denen die Umsetzung der Bestimmungen im jeweiligen Betrieb festgelegt ist, zum Beispiel die Gestaltung der Arbeitszeit.
Was ist im Arbeitsvertrag geregelt?
Der Einzelarbeitsvertrag regelt unter anderem:
- Vertragsparteien
- Stellenantritt
- Funktion/Aufgabenbereich
- Lohn
- Probezeit/Kündigungsfristen